1. Die Mitgliedschaft im Mieterbund Niederlausitz e.V. ist gem. § 4 der Satzung beitragspflichtig.
2. Bei Eintritt in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr und der Beitrag für den Zeitraum von 12 Monaten vom Beitrittsmonat an in einer Summe fällig und ist durch Barzahlung zu leisten.
3. Für die weitere Zahlung des Beitrages gilt das Bankeinzugsverfahren, für Sonderbeiträge Rechnungslegung, für Gebühren Barzahlung oder Rechnungslegung.
4. Der Beitrag wird als Jahresgebühr im Januar fällig und in 2 Raten (Januar und Juli) erhoben. In begründeten Ausnahmefällen sind folgende Ausnahmeregelungen möglich:
· Die Kassierung von Bargeld
· Vereinbarung einer Ratenzahlung
· Herabsetzung des Beitrages für Wohnungsmieter, höchstens jedoch bis zum Mindestbeitrag von 4,50 €/ Monat bei nachgewiesener
Bedürftigkeit. Das Mitglied hat die Bedürftigkeit jeweils jährlich bis zum 31. Dezember für das Folgejahr selbständig erneut nachzuweisen,
ansonsten erlischt die Bedürftigkeit.
5. Die Aufnahmegebühr beträgt für Mieter von Wohnungen und Pächtern von nichtgewerblich genutzten Grundstücken 5,00 €.
6. Für Gewerberaummieter und Pächter gewerblich genutzter Grundstücke beträgt die Aufnahmegebühr 25,00 €.
7. Beitragshöhe pro Monat: |
| je Vertrag |
selbstgenutzte Mietwohnung, einschl. im Mietvertrag enthaltene Garten-, Stellflächen- und Garagennutzung | 7,00 € | |
gesonderter Gartennutzungsvertrag |
| 4,50 € |
gesonderter Stellflächen- und/oder Garagennutzungsvertrag | 4,50 € | |
je Gewerberaumnutzungs- und/oder Gewerbeflächenpachtvertrag |
|
8. Die Sondergebühr wird in Höhe von 10% des geldwerten Vorteils, den das Mitglied durch Aktivitäten des Vereins nach unbestrittenem Rechtsanspruch bzw. nach Auszahlung von Geldbeträgen erhält, fällig.
9. Gebühren (Erstattung von Auslagen, Aufwendungen):
a. Kopie | pro A4 Seite | 0,10 € |
b. Schreibgebühr in Vollmacht oder im Namen des Mitgliedes | A4-Seite | 5,00 € |
c. Auf Anforderung des Mitglieds: | ohne Fahrzeit je angefangene 30 Minuten
| 5,00 € |
d. Mahngebühren | 1. Stufe | 2,00 € |
e. verauslagte Gebühren / Auslagen / Fahrkosten | in ausgewiesener Höhe | 0,30 €/km |
Die Beitrags- und Gebührenordnung gilt ab 01.01.2020 und wurde auf der Mitgliederversammlung am 27.11.2019 beschlossen.